NäPA/EVA und VERAH

Das gemeinsame Ziel von Bundesärztekammer und IHF, die Qualifikationen wechselseitig anzuerkennen, ist seit 2014 erreicht.

Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und dem Deutschen Hausärzteverband/Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) bietet das IHF, den in der Hausarztpraxis tätigen Medizinischen Fachangestellten mit NäPa/EVA Qualifikation, die Möglichkeit ergänzend die Qualifikation der VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis), zu erlangen.

Was muss ich machen um VERAH zu werden?

Berufserfahrung - keine Begrenzung

  • Antrag auf Anerkennung der EVA/NäPa Qualifikation 
  • 40 UE Praktikum unter Einbeziehung der Netzwerkpartner (Schnittstellen Ihres Praxisalltags, wie z.B. Apotheken, Sanitätshäuser, etc.)
  • 22 UE im Rahmen des VERAH-Moduls Praxismanagement (zusätzlich Notfall-/Wundmanagement, wenn die EVA/NäPa – Qualifikation älter als zwei Jahre ist)
  • Nachweis durch Hausarbeit - 4 Seiten, Darstellung eines interessanten Patientenfalls, anhand der Hausbesuchstätigkeit (siehe Leitfaden zur Hausarbeit)
  • Ergänzungsprüfung - mündliches Kolloquium (Schwerpunkt Modul Praxismanagement und eingereichte Hausarbeit).

Die Anerkennung durch das IHF erfolgt, wenn

  • ein schriftlicher Antrag hierzu spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn vorliegt
  • alle dazu nötigen Teilnahmenachweise, Zertifikate und aussagekräftigen Unterlagen zum Inhalt eingereicht werden
  • die Fortbildung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (bei Notfall-/Wundseminaren nicht länger als zwei Jahre)