VERAH wird NäPa
VERAH und NäPa/EVA
Das gemeinsame Ziel von Bundesärztekammer und IHF die Qualifikationen wechselseitig anzuerkennen, ist seit 2014 erreicht.Die Qualifikation von Mitarbeiter/innen in Praxen niedergelassener Ärzte ist eine wichtige und kontinuierliche Aufgabe, um die hohe Betreuungs- und Versorgungsqualität in den Arztpraxen zu sichern und weiter zu entwickeln, sowie eine Unterstützung und Entlastung der Ärztinnen und Ärzte zu ermöglichen.
Mit einem VERAH-Abschluss kann durch die erfolgreiche Teilnahme an weiteren VERAHplus Modulen die Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa)/EVA erworben werden. Mit Erwerb der Kammerqualifikation kann zusätzlich zur HZV Pauschale über den EBM abgerechnet werden.
Was muss ich machen um NäPA/EVA zu werden?
- Berufserfahrung ab 5 Jahren nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
- 20 weitere Hausbesuche und
- 20 UE im Rahmen der VERAHplus-Module:
- Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
- Demenz
- Ulcus Cruris - Ergänzungsprüfung durch die Ärztekammer (der nicht durch VERAH abgedeckten Inhalte)
- Berufserfahrung unter 5 Jahren (über 3 Jahren) nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
- 20 weitere Hausbesuche und
- 20 UE im Rahmen der VERAHplus-Module:
- Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
- Demenz
- Ulcus Cruris - 8 UE Modul zum Thema Arzneimittelversorgung
- 12 UE wahlweise im Rahmen der VERAHplus-Module und/oder in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPA/EVA
- Ergänzungsprüfung durch die Ärztekammer (der nicht durch VERAH abgedeckten Inhalte)
Bitte beachten Sie, dass das IHF lediglich die Zulassung der VERAH-Qualifikation prüft. Sollten Sie zusätzlich die EVA/NäPa Qualifikation anstreben, bitten wir Sie bei weiteren Fragen sich mit Ihrer zuständigen Ärztekammer in Verbindung zu setzen.