VERAH und NäPa/EVA

Das gemeinsame Ziel von Bundesärztekammer und IHF die Qualifikationen wechselseitig anzuerkennen, ist seit 2014 erreicht.

Die Qualifikation von Mitarbeiter/innen in Praxen niedergelassener Ärzte ist eine wichtige und kontinuierliche Aufgabe, um die hohe Betreuungs- und Versorgungsqualität in den Arztpraxen zu sichern und weiter zu entwickeln, sowie eine Unterstützung und Entlastung der Ärztinnen und Ärzte zu ermöglichen.

Mit einem VERAH-Abschluss kann durch die erfolgreiche Teilnahme an weiteren VERAHplus Modulen die Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa)/EVA erworben werden. Mit Erwerb der Kammerqualifikation kann zusätzlich zur HZV Pauschale über den EBM abgerechnet werden.

Was muss ich machen um NäPA/EVA zu werden?

  1. Berufserfahrung ab 5 Jahren nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
    1. 20 weitere Hausbesuche und
    2. 20 UE im Rahmen der VERAHplus-Module:
      - Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
      - Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
      - Demenz
      - Ulcus Cruris
    3. Ergänzungsprüfung durch die Ärztekammer (der nicht durch VERAH abgedeckten Inhalte)
       
  2. Berufserfahrung unter 5 Jahren (über 3 Jahren) nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
    1. 20 weitere Hausbesuche und
    2. 20 UE im Rahmen der VERAHplus-Module:
      - Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
      - Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
      - Demenz
      - Ulcus Cruris
    3. 8 UE Modul zum Thema Arzneimittelversorgung
    4. 12 UE wahlweise im Rahmen der VERAHplus-Module und/oder in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPA/EVA 
    5. Ergänzungsprüfung durch die Ärztekammer (der nicht durch VERAH abgedeckten Inhalte)

Bitte beachten Sie, dass das IHF lediglich die Zulassung der VERAH-Qualifikation prüft. Sollten Sie zusätzlich die EVA/NäPa Qualifikation anstreben, bitten wir Sie bei weiteren Fragen sich mit Ihrer zuständigen Ärztekammer in Verbindung zu setzen.

ERGÄNZUNGSTEIL NÄPA BUCHEN

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