VERAH Abrechnung und Honorierung
VERAH in der HZV
Das Zuhause der VERAH ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V.Das Zuhause der VERAH ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) nach § 73b SGB V.
Für die Beschäftigung einer VERAH wird in der Regel ein Zuschlag von 5€ pro Patient und Quartal auf die Chronikerziffer P3 gewährt. In einer Praxis mit einem großen Anteil eingeschriebener Patienten können die Teilnehmergebühren für die Ausbildung zur VERAH nach einem Quartal refinanziert sein.
Ihre Vorteile in Kürze
- Bei der HZV hängen Honorare nicht von der Praxisgröße ab.
- Pauschalen sowie Einzelleistungen der VERAH im Hausbesuch werden vergütet.
- In der Regel ist in den HZV-Verträgen ein Zuschlag auf die Chronikerpauschale von fünf bis zehn Euro pro Patient und Quartal vereinbart.
- In manchen HZV-Verträgen besteht die Möglichkeit einen Besuch der VERAH beim Patienten als Einzelleistung abzurechnen.
- Keine Mindestanzahl zu behandelnder Patienten.
- Abbau von Bürokratie.
Die Abrechnung über den EBM
Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und dem IHF e.V. ist es MFA mit einer VERAH Qualifikation möglich, mit wenigen VERAHplus Modulen, zusätzlich die NäPa/EVA Qualifikation und somit die Abrechnungsgenehmigung der KV zu erlangen.
Hausärzte, die eine NäPa (Nichtärztliche Praxisassistentin) oder EVA (Entlastende Versorgungsassistenin in Nordrhein-Westfalen) beschäftigen, erhalten eine Förderung von bis zu 2.536 Euro im Quartal (Strukturzuschlag). Außerdem werden die Haus- und Pflegeheimbesuche durch diesen Mitarbeiter vergütet. Die Ärzte benötigen für die Abrechnung eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, die Praxisassistenten eine Zusatzausbildung.
(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Meldeformulare VERAH Abrechnung
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- Informationsschreiben VERAH Abrechnung
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- Berlin/Brandenburg
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- Schleswig-Holstein
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- Baden-Württemberg
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- Bayern AOK
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- Bayern
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- Baden-Württemberg
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- Bremen
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- Hamburg
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- Westfalen-Lippe
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