Für die Zulassung zur VERAH Qualifikation ist eine einschlägige Berufserfahrung in einer Hausarztpraxis Voraussetzung. Dies bedeutet, dass die Zulassungsvoraussetzung bereits bei einer erfolgreich absolvierten Ausbildung in einer Hausarztpraxis erfüllt ist. Bei paramedizinischen Ausbildungsberufen ist eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren, beim Prüftermin zur VERAH sowie ein "Antrag auf Zulassung", notwendig.
Sollten Sie zusätzlich die NäPa Qualifikation anstreben, beachten Sie zusätzlich die Zulassungsvorraussetzungen Ihrer Landesärztekammer.
Von der NäPa/EVA zur VERAH
Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und dem
Institut für hausärztliche Fortbildung (IHF) bietet das Institut für hausärztliche Fortbildung, den in der Hausarztpraxis tätigen Medizinischen Fachangestellten mit EVA/NäPa Qualifikation die Möglichkeit ergänzend die Qualifikation der VERAH, zu erlangen.
Berufserfahrung - keine Begrenzung
- Antrag auf Anerkennung der EVA/NäPa Qualifikation
- 40 UE Praktikum unter Einbeziehung der Netzwerkpartner (Schnittstellen Ihres Praxisalltags, wie z.B. Apotheken, Sanitätshäuser, etc.)
- 22 UE im Rahmen des VERAH-Moduls Praxismanagement (zusätzlich Notfall-/Wundmanagement, wenn die EVA/NäPa – Qualifikation älter als zwei Jahre ist)
- Nachweis durch Hausarbeit - 3 Seiten, Darstellung eines interessanten Patientenfalls, anhand der Hausbesuchstätigkeit
- Ergänzungsprüfung - mündliches Kolloquium (Schwerpunkt Modul Praxismanagement und eingereichte Hausarbeit).
Die Anerkennung durch das IHF erfolgt, wenn
- ein schriftlicher Antrag hierzu spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn vorliegt
- alle dazu nötigen Teilnahmenachweise, Zertifikate und aussagekräftigen Unterlagen zum Inhalt eingereicht werden
- die Fortbildung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (bei Notfall-/Wundseminaren nicht länger als zwei Jahre)