Anerkennung von Qualifikationen
Modulares Anrechnungssystem
Kann ich bereits erworbene Fortbildungszertifikate anrechnen lassen?Das modulare Prinzip erlaubt es, bereits in der Vergangenheit absolvierte, Fortbildungen bzw. Fortbildungen von anderen Veranstaltern auf das Gesamtcurriculum VERAH anrechnen zu lassen und dadurch Zeit und Geld zu sparen.
Die Anerkennung durch das IHF erfolgt, wenn
- ein schriftlicher Antrag hierzu spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn vorliegt,
- alle dazu nötigen Teilnahmenachweise, Zertifikate und aussagekräftigen Unterlagen zum Inhalt eingereicht werden,
- die Fortbildung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (bei Notfall-/Wundseminaren nicht länger als zwei Jahre)
Schriftliche Anträge senden Sie bitte an:
Institut für hausärztliche Fortbildung
im Deutschen Hausärzteverband e. V.
VERAH-Anerkennung
Edmund-Rumpler-Str. 2
51149 Köln
Preisübersicht für die Anerkennung von VERAH Modulen
Mitgliedspreis/Nichtmitgliedspreis | |
Anerkennung | 15,00€ pro Modul |
Was muss ich noch machen?
- Berufserfahrung ab 5 Jahren nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
- 20 weitere Hausbesuche und
- 20 UE im Rahmen der VERAHplus-Module:
- Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
- Demenz
- Ulcus Cruris - Ergänzungsprüfung durch die Ärztekammer (der nicht durch VERAH abgedeckten Inhalte)
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Landesärztekammer ob Sie die Voraussetzung zur Ergänzungsrüfung erfüllen.
- Berufserfahrung unter 5 Jahren (über 3 Jahren) nach der Berufsausbildung in einer Hausarztpraxis
- 20 weitere Hausbesuche und
- 20 UE im Rahmen der VERAHplus-Module:
- Palliative Care – Häusliche Sterbebegleitung
- Schmerzmanagement in der Hausarztpraxis
- Demenz
- Ulcus Cruris - 8 UE Modul zum Thema Arzneimittelversorgung
- 12 UE wahlweise im Rahmen der VERAHplus-Module und/oder in Form von Modulen aus dem Curriculum der NäPA/EVA
- Ergänzungsprüfung durch die Ärztekammer (der nicht durch VERAH abgedeckten Inhalte)
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Landesärztekammer, ob Sie die Voraussetzung zur Ergänzungsrüfung erfüllen.
Bitte Sie, dass das IHF lediglich die Zulassung der VERAH-Qualifikation prüft. Sollten Sie zusätzlich die EVA/NäPa Qualifikation anstreben, bitten wir Sie bei Fragen sich mit Ihrer zuständigen Ärztekammer in Verbindung zu setzen.
Berufserfahrung - keine Begrenzung
- Antrag auf Anerkennung der EVA/NäPa Qualifikation
- 40 UE Praktikum unter Einbeziehung der Netzwerkpartner (Schnittstellen Ihres Praxisalltags, wie z.B. Apotheken, Sanitätshäuser, etc.)
- 22 UE im Rahmen des VERAH-Moduls Praxismanagement (zusätzlich Notfall-/Wundmanagement, wenn die EVA/NäPa – Qualifikation älter als zwei Jahre ist)
- Nachweis durch Hausarbeit - 4 Seiten, Darstellung eines interessanten Patientenfalls, anhand der Hausbesuchstätigkeit (siehe Leitfaden zur Hausarbeit)
- Ergänzungsprüfung - mündliches Kolloquium (Schwerpunkt Modul Praxismanagement und eingereichte Hausarbeit).
Die Anerkennung durch das IHF erfolgt, wenn
- ein schriftlicher Antrag hierzu spätestens drei Wochen vor Seminarbeginn vorliegt
- alle dazu nötigen Teilnahmenachweise, Zertifikate und aussagekräftigen Unterlagen zum Inhalt eingereicht werden
- die Fortbildung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (bei Notfall-/Wundseminaren nicht länger als zwei Jahre)
120-stündiger medizinischer Wahlteil wird anerkannt!
Hinweis: Die Qualifikation zur VERAH darf nicht länger wie 3 Jahre zurückliegen.
Die Anerkennung durch das IHF erfolgt, wenn
- ein schriftlicher Antrag hierzu spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn vorliegt
- alle dazu nötigen Teilnahmenachweise, Zertifikate und aussagekräftigen Unterlagen zum Inhalt eingereicht werden
- die Fortbildung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, es können bei den einzelnen Modulen Abweichungen entstehen
40 UE Praktikum unter Einbeziehung der Netzwerkpartner
20 UE wahlweise im Rahmen der VERAH-Module:
- Präventionsmanagement 12 UE
- Gesundheitsmanagement 12 UE
- Notfallmanagement 16 UE
Ergänzungsprüfung durch das IHF (der nicht durch die NäPa abgedeckten Inhalte)
Nachweis durch Hausarbeit + mündliches Kolloquium